FAQ: Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte wie Webseiten, Apps und Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von Behinderungen oder eingesetzten Hilfsmitteln, genutzt werden können.
Weil sie allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt ermöglicht und Diskriminierung vermeidet.
POUR steht für Perceivable (wahrnehmbar), Operable (bedienbar), Understandable (verständlich) und Robust.
Sie verbessert die Nutzbarkeit für alle Menschen, z. B. bei schlechter Internetverbindung, grellem Sonnenlicht oder eingeschränkter Mobilität.
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Es verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung von Websites, Apps und Dokumenten.
Die Monitoringstelle der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Das ist die europäische Norm, die konkrete technische Kriterien für digitale Barrierefreiheit festlegt.
Ein Dokument, in dem die Konformität einer Website oder App mit Barrierefreiheitsstandards offengelegt wird.
Archivmaterial, Intranets (unter bestimmten Bedingungen), Onlinekarten, Inhalte Dritter sowie bestimmte Bildungsbereiche.
Ein Gesetz, das die digitale Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Unternehmenssektor regelt.
Eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in Europa.
Unter anderem Smartphones, Bankomaten, Fahrkartenautomaten und e-Reader.
Online-Banking, e-Commerce, e-Ticketing, Videotelefonie und e-Books.
Ab Mitte 2025 dürfen nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt gebracht werden.
Ja, je nach Produkt oder Dienstleistung bis zu 20 Jahre.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen.
Geldstrafen bis zu 80.000 Euro, Produktrueckrufe oder Dienstleistungseinstellung.
Es ist Beschwerde- und Marktüberwachungsstelle für das BaFG.
Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung barrierefrei ist.
Beispielsweise durch Tastaturnavigation, Zoom-Tests oder Kontrolle von Seitentiteln.
Er erleichtert die Orientierung, besonders bei mehreren geöffneten Tabs oder Fenstern.
Ob alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar und sichtbar fokussierbar sind.
Der Fokus muss der visuellen Struktur der Seite folgen.
Sie dienen der Navigation und Orientierung auf der Seite.
Mit HTML-Tags in korrekter Hierarchie, nicht nur durch visuelle Gestaltung.
Diese sollten vermieden werden, da sie vom Screenreader vorgelesen werden.
Immer, außer bei rein dekorativen Bildern, die keine Information vermitteln.
Den Informationsgehalt des Bildes im jeweiligen Kontext.
So, dass das Linkziel klar und eindeutig ist.
Klare Beschriftungen, Eingabehilfen, Fehlerkennzeichnungen und logische Struktur.
Weil sie beim Eintippen verschwinden und oft schlecht lesbar sind.
Klar formuliert, farblich und visuell markiert, mit konkretem Hinweis zur Korrektur.
Das Helligkeitsverhältnis zwischen Text und Hintergrund, gemessen z. B. mit Tools.
Dokumente, mit denen Hersteller die Barrierefreiheit ihrer Produkte nachweisen.
Ein Content-Management-System, das an der Universität Wien verwendet wird.
Durch Alternativtexte, korrekte Linkbeschriftung und kontextbezogene Informationen.
Sie verursacht keine erheblich höheren Kosten, wenn sie von Anfang an eingeplant wird.
Alle: von der Planung über Design, Entwicklung, Test bis zur Dokumentation.
Eine Zusammenstellung konkreter Maßnahmen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit im Projekt.
Die Bewertung des Umsetzungsstands digitaler Barrierefreiheit öffentlicher Stellen.
Zu geringe Kontraste, unstrukturierte Inhalte, nicht nachvollziehbare Bedienmuster.
Weil Barrierefreiheit auch mit modernen gestalterischen Prinzipien vereinbar ist.
Mit Tools wie dem Color Contrast Analyzer oder dem WebAIM Contrast Checker.
Screenreader wie JAWS oder NVDA sowie Braillezeilen.
Ein Ausgabegerät, das Text in tastbare Braillepunkte übersetzt.
Unzureichende Strukturierung von Webseiten, fehlende Literaturaufbereitung, nicht barrierefreie Lernplattformen.
Sie ist oft nicht ausreichend als Anlaufstelle etabliert oder erreichbar.
Unklare Beschriftungen, nicht zugängliche Kontrollfelder, fehlende Fehlerhilfen.
Durch bessere Lesbarkeit, einfachere Navigation und klare Informationen trotz altersbedingter Einschränkungen.